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Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Bei unserer Tätigkeit konnten wir feststellen, dass bestimmte Fragen immer wieder gestellt werden. Häufig gestellte Fragen unserer Mieter oder Interessenten haben wir zusammengefasst - vielleicht kann auch Ihnen so schnell geholfen werden.
- Was bedeutet Kaltmiete?
Kaltmiete oder auch Nettomiete bedeutet, dass Nebenkosten, wie z.B. Betriebskosten, Heizkosten, etc. nicht berücksichtigt sind. Diese sind erst in der Gesamtmiete bzw. Bruttomiete enthalten. Die Kaltmiete ist der Teil der Gesamtmiete die ausschliesslich für die Wohnung berechnet wird und an den Vermieter fliesst. Die Nebenkosten sind quasi durchlaufende Kosten, die der Mieter selbst verursacht und wir lediglich entsprechend weitergeben. - Muss ich eine Kaution bei Anmietung einer Wohnung hinterlegen?
Grundsätzlich ist bei Anmietung eine Sicherheitsleistung / Kaution auf einem Sparbuch zu hinterlegen. Diese beträgt 3 Kaltmieten und wird nach Auszug, inklusive der Bankzinsen für das Sparbuch, wieder zurückerstattet. Wichtig hierbei ist, dass die Kaution in drei auf einander folgenden monatlichen Raten auf das Sparbuch eingezahlt werden kann. Jedoch muss die erste Rate vor Schlüsselübergabe eingezahlt sein. - Muss ich bei Bezug einer Wohnungen Arbeiten an der Wohnung ausführen?
Im Zusammenhang mit der richterlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes BHG vom März diesen Jahres zu Schönheitsreparaturen verzichtet die gewobau nunmehr ganz auf die Ausführung.
Der ausziehende Mieter übergibt die Wohnung nun ohne Schönheitsreparaturen, wobei vom Mieter verursachte Schäden sowie mietereigene Ein- und Umbauten nach wie vor beseitigt bzw. entfernt werden müssen. Diese Arbeiten sind vom neuen BGH-Urteil ausdrücklich nicht betroffen.
Für den neu einziehenden Mieter bedeutet dies, dass er die Gestaltung der gemieteten Wohnung nunmehr vollständig nach eigenen Vorstellungen realisieren kann. Die Renovierung während des Mieterverhältnisses bestimmt der Mieter selbst, nach seinen Vorstellungen, wie er seine Wohnungen neu tapeziert bzw. streicht. Das Wohnungsunternehmen greift nicht in den Privatraum ein. - Ich möchte eine Wohnung der gewobau anmieten und gleichzeitig einen kleinen Garten. Geht das?
Ja. Bei Interesse an einem Gartengrundstück können wir Ihnen behilflich sein. - Ist die Haltung von Haustieren in der Wohnung erlaubt?
Die Tierhaltung ist genehmigungspflichtig. Hierzu müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrem zuständigen Kundenbetreuer stellen. Dieser Antrag wird genauestens geprüft, da die Genehmigung unter anderem von einer artgerechten Tierhaltung abhängt und die Tierhaltung zu keinen Störungen der Mitmieter führen darf. - Kann ich auch einen Kfz-Abstellplatz oder eine Garage anmieten?
Selbstverständlich sind wir gerne bereit auch in dieser Hinsicht weiterzuhelfen. Ihr Kundenbetreuer kann Ihnen genaue Information geben, in welcher unserer Liegenschaften Kapazitäten zur Verfügung stehen. Ebenso kann er Ihnen die entsprechenden Preise für die Abstellmöglichkeiten mitteilen. - Wer beantwortet mir weitere Fragen zum Mietverhältnis?
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Sie können mit uns über unsere E-Mail-Adressen, telefonisch oder persönlich während unserer Service-Zeiten Kontakt aufnehmen.
Aktuell
Gewobau lädt Sonne und Wind zum Spargelsonntag
Gewobau lädt "Sonne und Wind" zum Spargelsonntag, 20. Mai 2012 in die Rüsselsheimer Innenstadt ein.
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Wohn- und Büroflächen
Attraktive Wohn- und Büroflächen der gewobau sofort verfügbar








