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  • Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Bei der Verwaltung von rund 6.500 Wohnungen in Rüsselsheim am Main mit den Ortsteilen Bauschheim und Königstädten, sind wir als Vermieter im täglichen Gespräch mit unseren Mietern. Wir bearbeiten verschiedenste Mieteranfragen und helfen bei der Klärung. Hierbei kommen einzelne Fragestellungen häufiger vor – die Antworten dazu finden Sie hier.

Anmieten

Wie kann ich bei der gewobau eine Wohnung mieten?

Zunächst sollten Sie sich bei uns registrieren:

  1. Schritt: besuchen Sie unsere Homepage www.gewobau-online.de
  2. Schritt: gehen Sie auf unsere Mietangebote
  3. Schritt: melden Sie sich an und nutzen Sie dabei unseren Suchagenten

Im Anschluss können Sie sich Wohnungsangebote abrufen:

  1. Schritt: besuchen Sie unsere Homepage www.gewobau-online.de
  2. Schritt: gehen Sie auf unsere Wohnungsangebote
  3. Schritt: wählen Sie das gewünschte Objekt aus
  4. Schritt: klicken Sie auf „Sofortkontakt
  5. Schritt: geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, Sie erhalten die Kontaktdaten zur Besichtigung anschließend per E-Mail als Anlage (nur bei registrierten Interessenten möglich!)
Muss eine Kaution bei Anmietung einer Wohnung hinterlegt werden?

Gemäß § 551 BGB muss vor Schlüsselübergabe mindestens 1/3 der fälligen Kautionssumme eingezahlt werden. Die Gesamtkaution errechnet sich aus der Summe von drei Grundmieten. Wo und wie die Kaution einzuzahlen ist, erfahren Sie bei Ihrem Kundenbetreuerteam.

Kann ich auch eine Bankbürgschaft als Kaution hinterlegen?

Nein, zur Anmietung einer Wohnung bei der gewobau ist ausschließlich die Eröffnung eines Sparkontos zulässig. So sparen Sie sich jährliche Bürgschaftsgebühren und erhalten stattdessen die anfallenden Zinsen zusammen mit der Kautionssumme nach ordnungsgemäßem Auszug aus der Wohnung zurück.

Kann ich auch einen Garten anmieten?

Es besteht die Möglichkeit bei vielen Erdgeschosswohnungen einen Garten, direkt vor Ihrem Balkon / Ihrer Terrasse kostenfrei mit anzumieten. Die einzige Pflicht für den Mieter besteht in der ordentlichen Bewirtschaftung des Gartens gemäß Mietergartenordnung.

Kann ich auch einen KFZ-Abstellplatz oder eine Garage anmieten?

Die gewobau ermöglicht sowohl die Anmietung eines KFZ-Stellplatzes (nach Verfügbarkeit), als auch die Anmietung einer Garage. Bei Interesse an einem Stellplatz ist Ihnen Ihr Kundenbetreuerteam gerne behilflich; bei Interesse an einer Garage wenden Sie sich bitte an unser Vermietungsbüro.

Was bedeutet Staffelmietvertrag?

In den aktuell von der gewobau verwendeten Staffelmietverträgen für freifinanzierten Wohnraum ist bereits eine feste Mieterhöhung verankert. Die Grundmiete erhöht sich bis 60m² ein Jahr nach Vertragsbeginn um EUR 25,00. Ab dem zweiten Jahr, das auf den Vertragsbeginn folgt, erhöht sich die Grundmiete um weitere EUR 25,00. Bei Wohnungen ab 60m² erhöht sich die Grundmiete ein Jahr nach Vertragsbeginn um EUR 20,00. Ab dem zweiten Jahr, das auf den Vertragsbeginn folgt, erhöht sich die Grundmiete um weitere EUR 20,00 Zudem behält sich die gewobau weitere Mieterhöhungen unter Berücksichtigung der rechtlichen Regelungen vor.

Was bedeutet die Kündigungsausschlussfrist?

In den Mietverträgen ist eine Mindestmietzeit von zwei Jahren festgeschrieben. Vor Ablauf der zwei Jahre ist eine Kündigung nicht zulässig.

Was bedeutet öffentlich geförderte Wohnung?

Sofern ein Vermieter für die Finanzierung eines Wohnhauses staatliche, vergünstigte Mittel zur Verfügung gestellt bekommen hat, muss dies in der Mietberechnung berücksichtigt werden. Zur Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein Voraussetzung.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein / wo bekomme ich einen?

Der Wohnberechtigungsschein, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Er wird auf Grundlage von § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 bis 5 WoFG (Wohnraumförderungsgesetz) ausgestellt. Um einen Antrag auf Zuteilung eines Wohnberechtigungsscheines zu stellen, wenden Sie sich bitte an die Stadt Rüsselsheim, Fachbereich Jugend und Soziales, Mainstraße 7 in 65428 Rüsselsheim am Main. Informationen erhalten Sie ebenso unter wohnungswesenatruesselsheim.

Ich benötige Hilfe beim Umziehen

Schauen Sie doch einfach mal auf www.wohdi.de.

Wohnen

Was bedeuten die einzelnen Mietbestandteile?
Gesamtmiete Summe der folgenden Bestandteile
Grundmiete Anteil der Miete, die dem Vermieter für die Überlassung der Wohnung zufließt
Wertverbesserung Aufschlag im Zusammenhang mit einer durchgeführten Modernisierung im Sinne des § 555b, 559 BGB
Betriebskosten Vorauszahlungen für sämtliche wiederkehrende Kosten, die die Bewirtschaftung einer Immobilie mit sich bringt (Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, Allgemeinstrom, u.ä.)
Heizkosten Vorauszahlungen für den Betrieb einer Heizungsanlage
Wasser Vorauszahlungen für den Verbrauch von Wasser innerhalb der Wohnung
Aufzug Vorauszahlungen für den Betrieb eines Aufzuges
Stellplatz Es ist möglich, einen festen Außenstellplatz anzumieten. Die Kosten werden in die Gesamtmiete mit aufgenommen
Muss ich bei Einzug renovieren?
Ja. Die gewobau trägt hiermit den richterlichen Entscheidungen des BGH zu diesem Thema Rechnung. Der neu einziehende Mieter richtet sich die Wohnung nach seinen Vorstellungen und unter Berücksichtigung der Regelungen im Mietvertrag her.
Darf ich Haustiere halten?
Das Halten von Kleintieren (Fischen, Mehrschweinchen, Hamster, etc) muss nicht angemeldet werden und ist unter Beachtung der Regelungen des Tierschutzes stets erlaubt. Das Halten von größeren Tieren wie Hunden und Katzen ist genehmigungspflichtig. Hierbei gilt jedoch, dass maximal nur ein Hund (Schulterhöhe max. 45 cm) oder eine Katze seitens der gewobau genehmigt wird. Genehmigungsanträge erhalten Sie von Ihrem Kundenbetreuerteam.
Wie werden die Betriebskosten abgerechnet?
Es erfolgt eine jährliche Betriebskostenabrechnung. Mit der Zustellung der Abrechnung des Vorjahres an die Mieter ist stets im Sommer zu rechnen.
Was mache ich, wenn ich Fragen zur Betriebskostenabrechnung habe?
Sie können sich hierzu gerne möglichst schriftlich an Ihr Kundenbetreuerteam wenden. Nach Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage in unserem Hause, erhalten Sie zeitnah eine umfassende schriftliche Antwort. Sofern externe Dienstleister in die Überprüfung Ihrer Anfrage einbezogen werden müssen, ist eine längere Bearbeitungszeit in Einzelfällen leider nicht zu vermeiden.
Kann ich einen Untermieter aufnehmen?
Gemäß § 540 BGB ist die Überlassung des Wohnraumes an Dritte dem Vermieter vorab anzuzeigen und eine Zustimmung einzuholen. Sofern in der Person des Untermieters kein wichtiger Grund vorliegt, genehmigt Ihnen die gewobau in der Regel die Aufnahme eines Untermieters unter Berücksichtigung der Wohnungsgröße und Personenzahl. Bitte reichen Sie uns hierzu einen schriftlichen Antrag und die Ausweiskopien des Untermieters ein. Die gewobau erhebt hierfür eine monatliche Untermietpauschale in Höhe von EUR 25,00 für freifinanzierten und EUR 5,00 für öffentlich geförderten Wohnraum.
Die gewobau möchte unser Haus modernisieren – und was jetzt?
Um einen komfortablen, modernen und technisch gut ausgerüsteten Wohnraum zu bieten, ist es für die gewobau unumgänglich, nach und nach den Wohnungsbestand auch in Form von Großmodernisierungen aufzuwerten. Gemäß geltendem Recht haben Sie als Mieter die Pflicht, eine Modernisierung im Sinne des § 555b zu dulden. Sie werden rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen sowohl schriftlich, als auch in Form einer Mieterversammlung umfassend über die Art, den zeitlichen Ablauf, sowie ggf. einer Mietminderung informiert.
Kann ich eine Parabolantenne aufstellen?
Die gewobau ist auf einen optisch ansprechenden und einheitlichen Anblick Ihrer Gebäudefassaden bedacht. Angebrachte Parabolantennen verletzen zum einen diesen Gebäudeeindruck und können zusätzlich die Bausubstanz schädigen. Demzufolge führt die gewobau regelmäßig Sichtkontrollen durch und fordert die Eigentümer von installierten Antennen zur Entfernung auf. Die aktuelle Rechtsprechung tendiert ebenfalls dazu, dass sich ein Mieter, z.B. mit Migrationshintergrund, auf das Internet verweisen lassen muss, sofern er heimatsprachliche Sender empfangen möchte, die der vorhandene digitale Breitbandkabelanschluss nicht liefern kann.
Wie komme ich an die schnelle Glasfaserverbindung?

Gerne können Sie sich an die Kundenbetreuung der Stadtwerke Rüsselsheim wenden: Service-Nummer 06142 /500-555 Bei Störungen oder technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Störungsservice: Telefon 06142 / 500-555, undenbetreuungglasfaser swr.de

Wer beantwortet mir weitere Fragen zum Mietverhältnis?
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Sie können mit uns über unsere E-Mail-Adressen, telefonisch oder persönlich während unserer Service-Zeiten Kontakt aufnehmen. Alle für Sie wichtigen Kontaktwege finden Sie unter der Rubrik „Kontakt“ auf unserer Startseite.

Ausziehen

Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?
Die Kündigungsfrist für Mietwohnungen beträgt in der Regel drei Monate zum Monatsende. Wichtig ist, dass die Kündigung innerhalb der ersten drei Werktage schriftlich bei uns eingeht, so dass auch schon dieser Monat in der Kündigungsfrist berücksichtigt werden kann. Alle Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen auch die Kündigung unterschreiben. Bitte teilen Sie uns auch Ihre aktuelle Telefonnummer mit, damit wir Besichtungstermine mit dem Nachmieter oder den Termin zur Rückgabe der Wohnung mit Ihnen abstimmen können.
Ich habe einen Nachmieter für meine Wohnung.
Wenn Sie jemanden kennen, der Ihre Wohnung gerne übernehmen möchte, dann kommen Sie doch einfach mit ihm oder ihr in das forum wohnen und besprechen die Situation mit unseren Kundenberatern. Gerne können Sie Ihren Bewerber auch direkt in Ihrem Kündigungsschreiben erwähnen. Wenn es keine anderen Interessenten gibt oder sonstige Gründe dagegen sprechen, helfen wir gerne weiter.
Was passiert bei der Rückgabe der Wohnung?
Nachdem Ihre Kündigung bei uns eingegangen ist, wird sich einer unserer technischen Kundenbetreuer mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Vorabnahmetermin mit Ihnen vereinbaren. Hierbei werden alle erforderlichen Renovierungs- und Reparaturarbeiten besprochen. Bis zur Rückgabe der Wohnungsschlüssel haben Sie Zeit die vereinbarten Arbeiten vorzunehmen. Ist die Wohnung in Ordnung und somit vertragsgerecht, geben Sie die Schlüssel zurück und der Mietvertrag endet nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Muss ich bei Auszug renovieren?
Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Dies ist im Einzelnen im Mietvertrag geregelt. Mietereigene Ein- und Umbauten sind stets auf eigene Kosten wieder zurückzubauen sowie Beschädigungen jeglicher Art fachmännisch instand zusetzen. Detaillierte Absprachen zu den auszuführenden Arbeiten werden im Rahmen einer Vorabnahme abgesprochen und schriftlich festgehalten.