Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wer die Bedingungen für Wohngeld erfüllt, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Auch wer Vermögen besitzt, kann unter Umständen Wohngeld erhalten!
Hier haben wir die wichtigsten Aspekte zum Thema Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss) zusammengestellt.
Wohngeld Voraussetzung
Du musst den Wohnraum bewohnen und selbst die Miete und Belastungen dafür aufbringen.
Für die Leistung des Zuschusses ist es aber unerheblich, ob der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt.
Wohngeld Antrag
Wohngeld musst du bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt (örtliche Wohngeldstelle) beantragen.
Wer die Bedingungen erfüllt, dem wird das Wohngeld in der Regel für ein Jahr (12 Monate) bewilligt.
Maßgeblich ist hierbei das Datum der Antragstellung. Nach Ablauf der 12 Monate ist ein neuer Antrag zu stellen,
wenn die Bedingungen weiterhin erfüllt werden.
Empfänger sogenannter Transferleistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld) sind vom Wohngeld
ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mitglieder Deiner Bedarfsgemeinschaft.
Seit 01. Januar 2009 ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft. In die Wohngeldberechnung fließen dann auch
die Heizkosten mit ein. Hierbei werden pauschal 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche veranschlagt.