Wohnberechtigungsbescheinigung
Eine Wohnberechtigungsbescheinigung berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung).
Man darf in eine Sozialwohnung auch nur einziehen, wenn man einen Wohnberechtigungsschein hat, weil dort
günstigere Mieten festgeschrieben sind. Die Voraussetzungen um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten:
- Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden
- nur Familien oder Singles, keine Wohngemeinschaft
- im Normalfall nur Rüsselsheimer Bürger
- bei Bewerbern von außerhalb (müssen berufstätig sein), muss dies beim Sozialamt - Abteilung Wohnen genehmigt werden.
Am besten du füllst den Fragebogen für Mietinteressenten (s.u. Link) aus und bringst Deinen Personalausweis mit.
Ebenso solltest du Einkommensnachweise (gemäß den oben aufgelisteten Einkommensarten) mitbringen.
Wenn alle Voraussetzungen für eine Vermietung an Dich erfüllt sind, erhältst du schriftliche Wohnungsangebote,
aus denen alle Mietkosten (Grundmiete, Betriebskosten, Heizkosten, Aufzugskosten) zu entnehmen sind.
Du hast dann natürlich auch die Möglichkeit, die Wohnung zu besichtigen. Für Deine Entscheidung bekommst du
ca. eine Woche Zeit. Sprich Dein Vorhaben am besten mit vertrauten Personen (z. B. Eltern, Verwandte) durch.