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  • Für Mieter

Mieterinfos rund ums Wohnen

Heizen, Lüften, Erklärvideos etc.

Die Bundesregierung hat für die Gasversorgung in Deutschland die Alarmstufe ausgerufen. Die Preise für den Bezug von Gas steigen in hohem Maße, hinzu kommen Umlagen zu den Preisen und die Energieeinsparung. Vermieter in Deutschland sind aufgerufen Maßnahmen zur Effizienzverbesserung an den Wohngebäuden sowie Energieeinsparung bei den zentralen Heizanlagen sowie Mieter*innen-Information durchzuführen.
Die gewobau hat für die diesjährige Heizperiode einheitliche Heizungseinstellungen an den Zentralheizungsanlagen vorgenommen. Dann gilt für den Regelbetrieb der Zentralheizungen eine Temperatur von 20 Grad C und nachts die automatische Nachtabsenkung.

Empfohlene Temperaturen

Folgende Raumtemperaturen zur Energieeinsparung empfehlen wir tagsüber:

  • Wohnen mit 20°C
  • Küche 18°C
  • Flur 18°C
  • Schlafzimmer 18°C
  • Bad 22°CKinderzimmer 20°C

Die Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 40 und 55% betragen (siehe auch die Anmerkungen zur Lüftung). Wegen der Temperaturstrahlung hängt das Temperaturempfinden nicht nur von der Temperatur der Raumluft, sondern auch von der Temperatur der Umgrenzungsflächen ab. Durch Wärmedämmmaßnahmen erhöht sich die Behaglichkeit und damit der Wohnkomfort in einem Gebäude oft erheblich, weil die Flächen nicht mehr kalt wirken. Eine gut gedämmte Gebäudehülle erhöht die Oberflächentemperatur der Bauteile erheblich. Nach der Dämmung kann man also nicht an mit deutlich verringerten Transmissionswärmeverlusten rechnen, sondern die Raumtemperatur etwas herunternehmen. Ein Grad geringere Raumtemperatur bedeutet rund 6% Energieeinsparung!

Der Film zum richtigen Heizen und Lüften


"Richtig Heizen und Lüften"
Der gewobau-Clip mit vielen Tipps rund ums Thema

Richtig Heizen und Lüften

Als Grundregel gilt: Besser häufiger kurz lüften (Stoßlüftung) als Dauerkippstellung der Fenster! Bitte beachten Sie folgende Regeln :

Ökonomisch und günstig ist kurzes kräftiges Stoßlüften etwa 3 bis 4 mal täglich in Abhängigkeit von der Außentemperatur jeweils 2-7 Minuten, in den Übergangszeiten 10-15 Minuten. Bei Durchzug wird die verbrauchte Raumluft schneller ersetzt. Dauerlüften durch das Kippen eines oder mehrerer Fenster in der Heizperiode sollte unterbleiben! Das ist für den erforderlichen Luftaustausch nahezu nutzlos und verschwendet unnötig Energie.

  • Feuchtigkeit sollte dort durch die Fenster abgeführt werden, wo sie entsteht (Bad, Küche)
  • Warme (verbrauchte) Luft nicht in kalte bzw. ungeheizte Räume leiten.
  • Türen zwischen Räumen bis zu 4°C Temperaturunterschied geschlossen halten
  • Kellerräume auch im Winter maximal 10 Minuten täglich lüften (nur dann kann einströmende kalte trockene Luft Feuchtigkeit aufnehmen)
  • Langes Dauerlüften vermeiden (Oberflächen kühlen aus).
  • Schlafzimmer mehrmals täglich kurz lüften, Textilien u. Möbel nehmen Wasser auf (es fallen ca. 400g pro Person und Nacht an).

Zur Vermeidung von Schimmel sollten keine Schränke und große Bilder an ungedämmte Außenwände gestellt oder gehängt werden.

Allgemeine Heiz- und Energiespartipps

In Wohn- und Arbeitsräumen reicht eine Temperatur von 20°C - 22°C Celsius aus. Nachts und in ungenutzten Räumen sollte die Temperatur auf etwa 16 - 18°C gesenkt werden. Unsere Empfehlung für andere Räume: in der Küche, wo Kühlschrank, Herd und Spülmaschine mitheizen und im Schlafzimmer 18°C nicht unterschreiten. Entscheidend ist hier die individuelle Behaglichkeitstemperatur. Sie hängt vor allem von der Oberflächentemperatur der Wände und Fenster ab.

 Bei Abwesenheit und bei längerer Abwesenheit sollte die Temperatur auf 16-18 °C eingestellt werden. Moderne Heizungsanlagen ermöglichen eine zentral gesteuerte Absenkung der Raumtemperatur. Nachts Rolläden, Fensterläden und Gardinen schließen. Bei tiefen Außentemperaturen treten die höchsten Wärmeverluste über Glas und Rahmen auf. Allein Rollläden können Wärmeverluste um mehr als 20% verringern. Vorhänge um weitere 10%. Heizkörper sollten nicht durch Möbel, Gardinen oder ähnliches verstellt werden, da die erwärmte Luft sonst nicht zirkulieren kann.

Was spart am meisten Energie und damit Kosten?

Die Zentralheizungen der Gebäude sind witterungsgeführt. Dies bedeutet die Außenfühler signalisieren den Anlagen bei kalter Witterung entsprechend die Heizwassertemperatur der Anlage (Kessel und Pumpen) zu steuern. Wichtig ist dabei die Zirkulation der Heizwärme in den Wohnungen. Unser Energieberater zeigt zum Beispiel wie Heizkörper in den Wohnungen eingestellt werden können und wie man im frisch wärmegedämmten Wohnhaus am besten lüftet. Außerdem informiert er wie man die Möbel im Zimmer geschickt anordnet, um der Wärme den nötigen Zirkulationsraum zu lassen. „Die guten und sehr guten Bewertungen unseres Beratungsangebotes zeigen uns, dass das Thema von unseren Mieter*innen als sehr wichtig erachtet wird“, betont Geschäftsführer Torsten Regenstein.
Neben den energiesparenden Maßnahmen bei Neubau und Modernisierung von Wohnungen und Wohngebäuden spielt natürlich die richtige Nutzung der Wohnung eine entscheidende Rolle. Die gewobau dazu den oben genannten Lehrfilm erstellt.  Er heißt „Richtig heizen und lüften“ und zeigt in unterhaltsamen Szenen, wie man es richtig macht. Erklärt wird dabei wo die Heizenergie herkommt, wie sich das Raumklima zusammensetzt und wie man durch das richtige Verhalten ein angenehmes Raumklima schafft. Etwa 3-Minuten dauert der Film mit den „Dörflers“, einem erfundenen/fiktiven Ehepaar aus der Spitzwegstraße in Rüsselsheim. Anschauen lohnt sich. Der Film ist in verschiedenen Versionen mit freundsprachigen Untertiteln zu sehen. Er wird auch bei Mieterversammlungen zum Thema Heizung und Modernisierung gezeigt.

Hausordnung

PRÄAMBEL

Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. In unserer Hausordnung haben wir herausgearbeitet, was uns wichtig ist und was Ihnen wichtig sein sollte, damit alle sagen können: Hier lässt es sich gut wohnen und leben!

Die Beachtung und Einhaltung dieser Hausordnung durch alle Hausbewohner bietet die Gewähr für eine gute Nachbarschaft. Behandeln Sie bitte die Ihnen zur Miete überlassene Wohnung und die Gemeinschaftsanlage pfleglich.

Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags. Mit der Unterschrift unter dem Mietvertrag verpflichten Sie sich, diese Hausordnung einzuhalten.

I. LÜFTUNG UND HEIZUNG
Belüften Sie Ihre Wohnung ausreichend. Der Austausch der Raumluft hat in der Regel durch wiederholte Stoßlüftung zu erfolgen. Wir müssen Ihnen das Entlüften der Wohnung in das Treppenhaus untersagen, weil dies deutlich am Sinn und Zweck des Lüftens vorbei geht und zu Belästigung der Nachbarschaft führen kann.

Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, müssen Sie im gemeinschaftlichen Interesse alles tun, um ein Einfrieren der Sanitäranlagen (Abflussrohre, Wasser-leitungen usw.) sowie Heizkörper und Heizrohre zu ver-meiden. Halten Sie deshalb insbesondere Keller-, Boden- Treppenhausfenster in der kalten Jahreszeit – außer zum Lüften – unbedingt geschlossen. Verschließen Sie bei starkem Schneefall, Regen und Unwetter die Fenster.

II. SCHUTZ VOR LÄRM
Lärm belastet alle Hausbewohner. Halten Sie deshalb die allgemeinen Ruhezeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 07.00 Uhr ein und vermeiden Sie jede, über das normale Maß hinausgehende, Lärmbeeinträchtigung.

Stellen Sie Fernseh-, Rundfunkgeräte, andere Tonträger sowie Computer auf Zimmerlautstärke ein; auch deren Benutzung im Freien (auf Balkonen, Loggien usw.) darf Ihre Nachbarn nicht stören. Auch durch Musizieren dürfen Sie Ihre Nachbarn insbesondere während der allgemeinen Ruhezeiten nicht stören. Betreiben Sie Waschmaschinen, Wäschetrockner und auch Geschirrspülmaschinen möglichst nicht länger als bis 20.00 Uhr.

Achten Sie bei Lärm verursachenden hauswirtschaftlichen und handwerklichen Arbeiten im Haus, Hof oder in den Außenanlagen darauf, dass Sie diese Arbeiten werktags außerhalb der vorgenannten Ruhezeiten durchführen. Diese Arbeiten sollten bis 20.00 Uhr beendet sein.

Partys oder Feiern dürfen nicht zu unzumutbaren Lärmbelästigungen der Hausgemeinschaft führen. Grundsätzlich gelten auch in diesen Fällen die allgemeinen Ruhezeiten. Sprechen Sie bitte vorher mit den anderen Hausbewohnern, die dann sicherlich ein gewisses Maß an Geräusch- und Geruchseinwirkung tolerieren werden.

III. BENUTZUNG DES GRUNDSTÜCKS
Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Insbesondere dürfen sie auf den dafür vorgesehenen Flächen spielen. Wenn Ihre Kinder den Spielplatz benutzen, achten Sie bitte darauf, dass Sie Spielzeug und Abfälle nach Beendigung des Spielens einsammeln und tragen Sie damit zur Sauberkeit des Spielplatzes bei.
Aus Sicherheitsgründen dürfen sie sich nicht im Keller, in der Tiefgaragen oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten.    
Die Benutzung der Spielgeräte auf unseren Spielplätzen geschieht auf eigene Gefahr. Auch Ihre Kinder müssen beim Spielen die allgemeinen Ruhezeiten einhalten.

Auch die Rasenflächen, die zum Spielen freigegeben sind, sind zum Schutz der Grünflächen das Fußball-Spielen sowie das Befahren mit Fahrrädern, Skateboards, Inlinern, Kickboards etc. nicht erlaubt. Dies gilt auch für Innenhöfe, Flure und Treppenhäuser.

Werfen Sie keine Abfälle in die Grünanlagen und füttern Sie keine Tiere, insbesondere keine Tauben und Katzen. Wir müssen Ihnen die Verunreinigung der Grünanlagen und Grundstücke durch Ihre Hunde und Katzen untersagen. Halten Sie Haustiere aus hygienischen Gründen unbedingt von Spielplätzen und Sandkisten fern.

Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf dem Hof, den Gehwegen und den Grünflächen ist nicht gestattet. Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden.

Beim Befahren der Garageneinfahrten und Parkplätze ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen und im Fahrradkeller gestattet.

IV. SICHERHEIT
Zum Schutz der Hausbewohner müssen Haustüren geschlossen bleiben. Schließen Sie Keller- und Hoftüren nach jeder Benutzung.

Halten Sie Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure frei, weil Sie nur dann ihren Zweck als Fluchtwege erfüllen. Fahr- und Motorräder etc. gehören nicht dorthin. Sie dürfen zum Beispiel einen Kinderwagen oder Rollator im Treppenhaus nur abstellen, wenn dadurch die Fluchtwege nicht eingeschränkt und andere Hausbewohner nicht übermäßig behindert werden. Schuhe, Schirmständer und anderes gehören in die Wohnung, nicht ins
Treppenhaus. Auch auf dem gemeinsamen Trockenboden, in den Boden- und Kellergängen, im Gemeinschaftskeller sowie in Gemeinschaftsräumen wie Waschküche, Trockenraum etc. dürfen Sie aus Sicherheitsgründen keine Gegenstände abstellen.

Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündlichen
und Geruch verursachenden Stoffen in Wohnungen, auf Balkonen, Loggien, Wintergärten, Keller- oder Bodenräumen ist nur mit mietvertraglicher Zustimmung erlaubt.

Spreng- und Explosionsstoffe dürfen Sie nicht in das Haus oder auf das Grundstück bringen. Wenn Sie Gasgeruch im Haus oder in der Wohnung bemerken, hantieren Sie auf keinen Fall mit Feuer. Betätigen Sie keine elektrischen Schalter, öffnen Sie die Fenster bzw. Türen und drehen Sie den Haupthahn ab. Bei Gasgeruch, Undichtigkeiten oder sonstigen Mängeln an Gas- und Wasserleitungen benachrichtigen Sie unverzüglich Ihren technischen Kundenbetreuer, Ihren Energieversorger oder unseren Notdienst. Nutzen Sie im Notfall auch die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei.


Bringen Sie Blumenkästen und Blumenbretter so an, dass    dadurch niemand gefährdet werden kann. Achten Sie bitte darauf, dass  beim Blumengießen kein Wasser nach unten läuft.

Sollten Sie für längere Zeit verreisen oder sich nicht in Ihrer Wohnung aufhalten, überlassen Sie für Notfälle einen Wohnungsschlüssel zum Beispiel Ihrem Nachbarn, Ihrem Hauswart oder einer anderen Person Ihres Vertrauens und benachrichtigen Sie uns über deren Namen und Adresse.

Aus Sicherheitsgründen ist das Grillen auf Balkonen, Loggien   und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nur mit Elektrogrill erlaubt; in jedem Fall ist Rücksicht auf die Mitbewoh-ner zu nehmen.

V. REINIGUNG
Halten Sie bitte im Interesse aller Hausbewohner Haus und Grundstück (Außenanlagen, Mülleimerflächen) ständig sauber.    Die mietvertragliche Verpflichtung zur Reinigung
der zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen sowie zur Schneebeseitigung und     zum Streuen bei Glatteis sind gesondert geregelt.

Teppiche dürfen Sie nur auf dem dafür vorgesehenen Platz   klopfen und abbürsten. Schuhe, Textilien, Badezimmergarnituren etc. dürfen Sie nicht aus Fenstern oder über die Balkonbrüstung oder im Treppenhaus reinigen.

Auf Balkonen dürfen Sie Wäsche nur innen unterhalb der    Brüstung trocknen.

Ansonsten stehen Ihnen, soweit vorhanden, Waschküche und Trockenräume zur Verfügung. Reinigen Sie diese Räume sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände nach
jeder Benutzung.

Halten Sie die Abflüsse in Toiletten, Spülen und Waschbecken  von Abfällen frei. Schütten Sie insbesondere kein Katzen-, Vogel- oder anderes Tierstreu hinein; auch Küchenabfälle, Fette, Papierwindeln, Hygieneartikel jeglicher Art gehören auf keinen  Fall in den Abfluss, sondern sind mit dem Hausmüll zu entsorgen.

VI. GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN
Für Gemeinschaftseinrichtungen gelten die jeweiligen Benutzungsordnungen sowie die Bedienungsanleitungen und Hinweisschilder. Sie müssen von der Hausgemeinschaft oder von Ihrem Wohnungsunternehmen aufgestellte Einteilungspläne bei Benutzung beachten.

Personenaufzug
Beachten Sie die Benutzungs- und Sicherheitshinweise in den Aufzügen. Der Aufzug darf im Brandfall nicht benutzt werden. Sperrige Gegenstände und schwere Lasten dürfen Sie nur nach vorheriger Zustimmung des technischen Kundenbetreuers bzw. von unserer technischen Abteilung mit dem Aufzug transportieren.

Müllräume und Müllboxen
Aufgrund der Abfallsatzung der Stadt Rüsselsheim besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang
für in Holsystemen betriebene Abfalleinsammlung. Jeder Mieter ist als Abfallerzeuger verpflichtet,
seine Abfälle der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen und sich hierbei der angebotenen
Systeme zu bedienen. Achten Sie hierbei bitte auf eine ordnungsgemäße Mülltrennung.

Benutzen Sie Müllräume und Müllboxen nur in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr. Werfen Sie nur den Hausmüll hinein. Sind Wertstoffcontainer aufgestellt, benutzen Sie diese entsprechend Ihrer Bestimmung.

Für die Entsorgung von Sperrmüll informieren Sie sich bitte bei Ihrem kommunalen Entsorgungsbetrieb und stellen Sie Ihren Sperrmüll erst zum Entsorgungstermin zur Abholung bereit.

Gemeinschaftsantennen / Breitbandkabelanschluss
Benutzen Sie Ihre TV- bzw. Radioempfangsgeräte ausschließlich mit geeigneten (zugelassenen) Anschlusskabeln. Das Anbringen von Antennen, Satellitenschüsseln und anderen Empfangsanlagen außerhalb der geschlossenen Mieträume ist nicht erlaubt.

Sollten beim TV- bzw. Radioempfang Störungen bzw. Schäden auftreten, melden Sie dies bitte unverzügliche Ihrem Kabelnetzbetreiber bzw. Ihrem technischen Kundenbetreuer oder unserer Reparaturanmeldung.
Arbeiten Sie nicht selbst an den Steckdosen oder Kabeln. Nur technisch geschulte Mitarbeiter bzw. Fachfirmen sind berechtigt, Arbeiten an der Anlage durchzuführen.

Mülltrennung

In Rüsselsheim gilt die getrennte Sammlung von Abfallstoffen. Getrennt werden dabei:

  • Biomüll
  • Papier
  • Verpackungen/ Duales System Deutschland DSD / Gelbe Tonne
  • Glas

Aushang Mülltrennung

 An jedem Gebäude stehen Biotonnen, Papiertonnen, Gelbe Tonnen und Restmülltonnen. Außerdem können Termine für Sperrmüll auf Abruf über die Städtischen Betriebshöfe in Rüsselsheim kostenlos gebucht werden (Telefon 83 28 00, siehe auch unten Thema Sperrmüll).


Abfall richtig trennen - Video

Biotonnen:
Zur Entsorgung von Bioabfällen, wie Obst, Gemüse, Eierschalen, Speiseresten, Blumenerde, Pflanzen, Laub, Grasschnitt, gibt es die Biotonnen. Bioabfälle müssen in Papiertüten oder in Zeitungspapier gewickelt entsorgt werden. Diese Papiertüten erhalten Sie beispielsweise kostenfrei in unserer Geschäftsstelle oder im Hausmeisterbüro. Auf keinen Fall dürfen hierfür Plastiktüten oder andere kompostierbare Biotüten, beispielsweise aus Maisstärke, verwendet werden. Sollten dennoch Plastiktüten benutzt werden, kann es passieren, dass der Städteservice Sonderleerungen der Müllbehälter durchführt. Diese Sonderleerungen werden zu Lasten aller Mieterinnen und Mieter über die Betriebskosten abgerechnet.

Papiertonnen:
Papier, Zeitungen, Prospekte, Kataloge, Bücher und Kartonagen werden in der Papiertonne entsorgt. Wichtig ist dabei, dass die Kartonagen zerkleinert und nicht im „Urzustand“ in die Tonne geworfen werden.

Gelbe Tonne - Wertstoffe:
In die gelben Tonnen gehören Leichtstoffverpackungen, Konservendosen, Kunststoffe wie Plastikflaschen, Becher und Folien, sowie Getränkekartons. Für die Entsorgung sind ausschließlich transparente / durchsichtige Müllsäcke zu verwenden, damit der Inhalt ersichtlich ist, d.h. es dürfen keine blauen oder schwarzen Müllsäcke benutzt werden.

Sammelstellen für Glas:
Flaschen und Gläser jeder Art sollten ebenfalls getrennt gesammelt werden, weil dieser Rohstoff wieder verwertbar ist. Zur Sammlung stehen spezielle Tonnen an öffentlichen Sammelstellen zur Verfügung.

Restmülltonnen:
Alles andere, was nicht in die Bio, Wertstoff- bzw. Papiertonne, oder an den Sammelstellen für Altglas entsorgt werden kann, gehört in die Restmülltonne, wie zum Beispiel Staubsaugerbeutel, Windeln, Hygieneartikel und Kehricht und Kleintierstreu. Selbstverständlich gehört hierzu kein Sperr, Elektro- oder Sondermüll.

Sperrmüll:
Um Kosten zu sparen, rufen Sie bequem beim Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR, Johann-Sebastian-Bach-Str. 52, in Rüsselsheim am Main an und vereinbaren für die Abholung Ihres Sperrmülls einen individuellen Termin unter 06142 83- 28 00. Alternativ gehen Sie auf:

https://www.staedteservice.de/leistungen/abfallwirtschaft/sperrmuell/sperrmuell.html

und erhalten Ihren Sperrmülltermin sofort! Der Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR kommt bis zu vier Mal im Jahr vorbei, um bis zu 3 Kubikmetern Sperrmüll abzuholen. Den Sperrmüll können Sie auch selbständig bis zu einem Kubikmeter pro Woche auf dem Wertstoffhof abgeben. Elektrokleingeräte werden ebenfalls kostenfrei angenommen

Elektro-Altgeräte:

Seit 24. März 2006 gilt die neue Verordnung für Entsorgung von Elektroschrott

Der alte Rasierer, der kaputte Toaster oder der Fön, der es nicht mehr tut: Sie alle gehören auf keinen Fall in den Restmüll! Metalle, Kunststoffe und Kabel der Geräte können noch sehr gut wiederverwertet werden, außerdem belasten sie dann nicht die Umwelt. Seit 24. März 2006 diesen Jahres regelt eine eigene Verordnung die richtige Entsorgung und Verwertung des Elektroschrotts. Die Hersteller der Geräte sind nun verpflichtet sie zurück zu nehmen. Dies müssen sie durch so genannte „Verwertungsquoten“ nachweisen. Die Kommunen müssen Sammelstellen für die Einsammlung der verschiedenen Geräte zur Verfügung stellen, die an so genannten Schnittstellen oder Hauptübergabestellen zusammengefasst werden. Dort werden sie von verschiedenen Herstellern in Containern übernommen. Die Riedwerke als zuständige Gebietskörperschaft für den Landkreis Groß-Gerau hat das AWS Abfall-Wirtschafts-Service GmbH mit der kreisweiten Einsammlung und Übergabe von Elektro- und Elektronikschrott an die Industrie beauftragt. Die Übergabestelle befindet sich im Sonnenwerk Bischofsheim. Für die Rüsselsheimer ändert sich aber nichts: Sie können nach wie vor ihre Elektrokleingeräte-Schrott, wie Toaster, Fön und Ähnliches im Wertstoffhof der Städtischen Betriebshöfe, Johann-Sebastian-Bach-Straße 52 während der Öffnungszeiten montags von 7.45 - 17.45 Uhr, dienstags bis donnerstags von 7.15 - 16.45 Uhr, freitags von 8.45 - 18.45 Uhr und samstags von 7.45 - 16.45 Uhr abgeben (Personalausweis erforderlich). Großgeräte ab der Größe eines Mikrowellengerätes wie z.B. Herde, Kühlschränke, Waschmaschinen und -trockner werden abgeholt (Telefon 832 800).

Achtung: Fernseher werden deshalb beim Sperrmüll nicht mehr mitgenommen! Welche Wertstoffe übrigens in welchen Mengen angenommen werden, erfahren Sie unter der Telefonnummer 832 809 (Wertstoffhof). 

Alle Geräte werden dann später im Abfallzentrum Büttelborn nach Gerätegruppen sortiert. Annahmezeiten im „Sonnenwerk“ Bischofsheim, Am Schindberg 27, 65474 Bischofsheim für die E-Schrottannahme von Privatpersonen sind: Montag bis Freitag 7.30 bis 16 Uhr und Samstag 9.00 bis 12 Uhr

 Wohin mit gebrauchten Handys?
Wer sein gebrauchtes altes Handy entsorgen will und damit auch noch einen guten Zweck unterstützen will, der kann sein Handy - bitte nicht vergessen ohne SIM-Karte - bei den Städtischen Betriebshöfen, Johann-Sebastian-Bach-Str. 52 oder in der Verbraucherzentrale in der Beratungsstelle Rüsselsheim, Marktstr. 29 (Eingang Weisenauer Straße) abgeben. Die Umweltstiftung World Wide Fund for Nature WWF Deutschland organisiert die Verwertung der alten Handys und erhält dafür pro Handy 3 € für das Naturschutzprojekt „Mittlere Elbe“. Die Verbraucherzentrale Hessen unterstützt die Aktion. Weitere Informationen und die entsprechenden Versandtaschen erhalten Sie auch in der Beratungsstelle Rüsselsheim (Telefon 63268, Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 9 bis 16 Uhr, Mittwoch von 12 bis 18 Uhr, Freitag von 9 bis 13 Uhr).
Auch im Umweltamt der Stadt Rüsselsheim, Mainzer Straße werden die gebrauchten Handys angenommen (Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 16 bis 18 Uhr).

Bedenken Sie bitte, dass eine ordentliche Mülltrennung zur Senkung der Nebenkosten führt, wovon alle Mieter profitieren. Eine detaillierte Aufstellung zur Abfallbeseitigung können Sie auf der Homepage des Städteservice Raunheim Rüsselsheim www.staedteservice.de erhalten.

Standort-Manager:
Der „Standort-Manager“ ist ein Projekt der gewobau in Kooperation mit den Städtischen Betriebshöfen. Die Standort-Manager an sich sind zu verstehen als Partner der Mieter und sollen ihnen bei der ordnungsgemäßen Mülltrennung helfen. Die Standort-Manager beraten die Mieter. Ziel ist es dabei , den Zusammenhang von falscher Müllentsorgung und zusätzlichen Kosten stärker vor Augen zu führen. Es befindet sich nämlich immer noch zu viel Restmüll in den Wertstofftonnen (Bio-, Papier- oder gelbe Tonnen). Jede Wertstofftonne, die Restmüll enthält, muss separat abgeholt werden und wird mit zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt. Um dies dauerhaft zu vermeiden, helfen und beraten die Standort-Manager. In regelmäßigen Abständen wird aufgrund von Analysedaten ein Schwerpunktgebiet bearbeitet. Dieses wird dann täglich angefahren und intensiver betreut. Die Standort-Manager nehmen den Mietern nicht die Mülltrennung ab - sie unterstützen sie nur dabei, es richtig zu machen!

Fernsehempfang bis 30.06.2024

TV - Informationen
Mit mehr als 150 Fernsehsendern steht gewobau-Mietern eine umfangreiche Programmauswahl zur Verfügung. Aktuell belaufen sich die Kosten für das TV-Angebot  auf € 10,19 monatlich, die wir im Rahmen der Mietnebenkostenabrechnung erheben.

Bitte beachten Sie: Das Aufstellen von Parabolantennen ist nicht erlaubt!

Internet & Telefonie

Der überwiegende Teil der gewobau-Liegenschaften ist mit einem Glasfaser-Anschluss ausgestattet. Hierdurch können gewobau-Mieter zu attraktiven Konditionen von modernster Technologie für Internet & Telefonie profitieren: https://www.stadtwerke-ruesselsheim.de/internet.

Welche Bandbreite Ihnen garantiert zur Verfügung gestellt werden kann, lässt sich online über die  Stadtwerke in Erfahrung bringen. www.stadtwerke-ruesselsheim.de/verfuegbarkeit

Bitte beachten Sie:

Die verfügbare Datengeschwindigkeit ist von der Inhouse-Verkabelung eines jeden Wohngebäudes abhängig. So kann die max. verfügbare Bandbreite in einzelnen Liegenschaften begrenzt sein.

Der Stadtteil Bauschheim ist bislang nicht an das Hochgeschwindigkeitsnetz angeschlossen.

Service-Hotline

Falls es einmal Probleme mit dem Empfang von Fernsehen gibt, können Sie unter der einheitlichen und leicht zu merkenden Service-Hotline anrufen:

06142.500-555

Dorthin können sich auch Kunden wenden, die Internet und Telefonie über die Stadtwerke Rüsselsheim beziehen.

Fernsehempfang ab 01.07.2024

Sie möchten ab dem 01.07.2024 weiterhin und wie gewohnt Fernsehen schauen?

Sie können Ihren Kabelanschluss online bei der Rehnig-Group über www.rehnig.de/bestellung bestellen, oder die telefonische Bestellung erfolgt unter der Hotline Tel. 09161-8850-0


• Ohne zusätzlichen Internetvertrag!
• Ohne weitere Technik!
• Alles bleibt wie gewohnt in Betrieb!

Änderung der Fernsehversorgung bei der gewobau ab dem 1. Juli 2024
Ab dem 01.07.2024 werden allen Mieterinnen und Mietern die Kosten für den Fernsehempfang nicht mehr über die jährliche Nebenkostenabrechnung berechnet, sondern durch die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes 2021 ist diese Abrechnung gesetzlich nicht mehr erlaubt.
Somit haben Sie als Mieter*in die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie Sie sich mit dem Medium TV versorgen möchten.


In Kooperation mit der Rehnig-Group bietet Ihnen die gewobau als Ihr Vermieter, ab dem 01. Juli 2024 eine TV-Grundversorgung an.
Dies bedeutet für die Mieterinnen und Mieter, die Ihren aktuellen TV-Anschluss der gewobau auch weiter nach dem 30.06.2024 über Ihre Antennendose, ohne zusätzliche Technik/Internet empfangen und nutzen möchten, dass Sie einen eigenen individuellen Vertrag mit der Rehnig-Group für Ihre zukünftige TV-Versorgung abschließen müssen. Sonst läuft dieser zum 30.06.24 einfach aus!


Das monatliche Entgelt ab dem 01.07.2024 beläuft sich auf 14,90 Euro brutto. Dafür gilt: Für Kurzentschlossene, die sich vor dem 30.06.2024 für einen Einzelnutzervertrag mit der Rehnig-Group entscheiden, entfällt die einmalige Anschlussgebühr von 69,90 Euro brutto. Die Mieter*innen mit Einzelnutzervertrag müssen dann nichts weiter veranlassen. Eine Kündigung Ihrerseits ist nicht notwendig. Nicht interessierte Wohnungen werden ab dem 01.07.2024 vom TV-Service der gewobau abgetrennt.

Bitte beachten Sie: Das Aufstellen von Parabolantennen ist nicht erlaubt!

Saubermacher

Tägliche Reinigung: Die Saubermacher der tdg im Einsatz für die gewobau

Seit Oktober 2008 setzt die gewobau hauptberufliche Mitarbeiter der tdg (Technik- und Dienstleistungsgesellschaft) zur Reinigung der Außenanlagen mit Wegen, Parkplätzen und Spielplätzen an ihren Wohnhäusern ein. Die "Saubermacher" der tdg sind in Bauschheim, Berliner-Viertel, Königstädten, im Eichengrund, Hasengrund und Teilen von Haßloch-Nord tätig.

Hintergrund für diesen Service der gewobau war, dass immer weniger nebenamtliche Hausmeister für die Aufgabe gewonnen werden konnten. Für immer mehr Wohngebäude mussten die Mieter des Hauses im wöchentlichen Turnus die große Hausordnung übernehmen. Ein großer Aufwand gerade auch für ältere Mieter.

Winterdienst und Grünpflegearbeiten gehören nicht zu den Aufgaben der "Saubermacher".

Die Kosten für den Einsatz der Außenreinigung werden in der jährlichen Betriebskostenabrechnung anteilig für jeden beteiligten Miethaushalt abgerechnet, wie dies zuvor auch beim nebenamtlichen Hausmeisterdienst der Fall war.

Service und Beratung

Projekte für Mieter

Wohnen heute ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf und vier Wände zu haben.
Die gewobau initiiert, unterstützt und fördert Projekte rund ums Wohnen und für gute Nachbarschaft und ein attraktives Wohnumfeld.

Klein-Garagen für Rollatoren, Rollstühle und Mehrlingskinderwagen

Die gewobau vermittelt für Mieter „Kleingaragen“  für die Unterbringung des Rollators, aber auch für Rollstühle , Mehrlingskinderwagen, Therapieräder oder Elektromobile in Zusammenarbeit mit einer Fachfirma. Die meisten Mieter*innen der gewobau Rüsselsheim, die z.B. einen Rollator nutzen, möchten diesen natürlich gerne im Hausflur oder im Eingangsbereich abstellen. Oft kann aber das Treppenhaus, ähnlich wie beim Abstellen von Kinderwagen, dadurch nicht mehr uneingeschränkt genutzt werden. In jedem Fall muss der Rettungsweg für alle Mieter im Hause frei bleiben. Deshalb wurden in den vergangenen Jahren in den Außenbereichen der gewobau-Wohngebäude, wenn es machbar war, auch in der Nähe an den Wohngebäuden so genannte  die Klein-Garagen“ auf Wunsch der Mieter installiert. Die so genannten "Boxen" gibt es in verschiedenen Größen bis maximal 93 cm Breite mal 150 cm Höhe mal 178 cm Länge. Sie können von den Mietern in Absprache mit dem Sozialen Mangement der gewobau direkt beim Hersteller gekauft oder gemietet werden. Das Soziale Managememnt der gewobau klärt die geeignete Möglichkeit zur Aufstellung, wenn das Außengelände der Wohnanlage dies zulässt und schließt mit dem Mieter eine Vereinbarung darüber.  Und die kleinen Garagen kommen gut an. „Die Bevölkerung wird immer älter, dem müssen wir auch an unseren Wohnhäusern Rechnung tragen“, sagt gewobau-Geschäftsführer Torsten Regenstein.

Interessierte Mieter können sich dazu beim Sozialen Management der gewobau anmelden, Herr Boumaaoui, Tel 06142 - 695 832 oder per E-Mail SozialesManagementatgewobau online

wohdi.de - Dienstleistungen rund ums Wohnen

Die Service Plattform wohdi.de wurde gemeinsam mit fünf anderen regionalen Wohnungsunternehmen ins Leben gerufen.

Unsere Mieter*innen finden hier Dienstleistungen rund ums Wohnen. Egal, ob Sie Hilfe bei Reparturen oder der Renovierung Ihrer Wohnung suchen, einen zuverlässigen Schlüsseldienst benötigen, eine Unzugsfirma oder helfende Hände im Garten und vieles mehr. Hier finden Sie Serviceangebote und Sonderkonditionen, faire Angebote und Preise.

In diesen sechs Kategorien stehen Firmen mit Ihren Dienstleistungen zur Verfügung:
- Reparatur und Renovierung
- Senioren, Kinder und Pflege
- Garten, Winter und Tiere
- Kultur, Sport und Freizeit
- Lieferdienste, Umzüge und sonstige

www.wohdi.de

Concierge-Logen

Haus- und Außenreinigung und Ansprechpartner für Mieter im Dicken Busch (seit 2001) 3. Loge seit 2005 eingerichtet.

Bastelgruppe für Kinder

Die regelmäßige, betreute Bastelgruppe für Kinder bis 14 Jahre trifft sich im Aufenthaltsraum der Seniorenwohnanlage Gutenbergstr. 6,  in Rüsselsheim am Main. Die Spiel- und Bastelwerkstatt der gewobau bietet wöchentlich eine Gruppenstunde, jeweils am Freitag von 15.00 - 17.00 an. Die Betreuung wird von Frau Dagmar Prozeller übernommen. In den Ferien finden zusätzlich Ausflüge oder Aktionen statt. Die Teilnahme ist kostenlos.  Wer Interesse am Basteln hat, kann sich direkt an Frau Prozeller wenden. Tel: 0162-1657335.

Schuldnerberatung

Haben Sie Schwierigkeiten Ihre Miete zu zahlen?

Die Veränderung von Lebensumständen kann zu finanziellen Problemen führen. Dies betrifft auch die Mietzahlung. Sie können ein Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle vereinbaren.

Ansprechpartner:
Neue Wohnraum Hilfe, Darmstadt, im Auftrag der gewobau
Frau Rabiai, Tel. 06151-7807791
E-Mail: gewobauatneue-wohnraumhilfe
Sprechstunden nach persönlicher Vereinbarung. Wir besuchen Sie gerne zuhause.

Beratung bei Konflikten

Mediation und Konfliktberatung

Im Zusammenleben von Menschen sind Konflikte eigentlich nichts ungewöhnliches. Im Wohnbereich können dies Ruhestörungen, Fragen der Hausordnung, Haustiere oder Probleme zwischen Generationen und Kulturen sein. Mediation ist ein Verfahren zur einvernehmlichen Lösung von Konflikten.

Ansprechpartner:
Frau Boeck, Soziales Management, gewobau Rüsselsheim
Tel. 06142 - 695 831 oder per E-Mail:
SozialesManagementatgewobau-online

Wohnraumanpassungen

Die Wohnraumberatung verfolgt das Ziel, den Wohnalltag pflegebedürftiger oder eingeschränkter Menschen zu verbessern. Sie knüpft an die individuellen Bedürfnisse älter, behinderter oder eingeschränkter Mieter in baulicher, technischer oder organisatorischer Hinsicht an, sei es die Anbringung von Haltegriffen im Bad bis zu baulichenVeränderungen, wie z.B. der Einbau einer bodengleichen Dusche.

Ansprechpartner:
Herr Boumaaoui
Tel. 06142-695 832

Beratungen Sanierung

Modernisierungs, Sanierungs- Instandhaltungsmaßnahmen können für bestimmte Mietergruppen zu einer außergewöhnlichen Belastung werden. Nachdem die verschiedenen Probleme erfasst wurden, werden durch die Mitarbeiter des "Sozialen Managements" individuelle Lösungen erarbeitet. In Ausnahmefällen bietet die gewobau Gästeappartememnts und Ausgleichswohnungen an. Oft bevorzugen die Mieter bei dieser Gelegenheit aber auch den Umzug in einer andere Wohnung der gewobau. Wir begleiten und beraten unserer Mieter während der mehrwöchigen Modernsierungsphasen vom ersten Informationsschreiben über die Mieterversammlung und Wohnungsbegehungen bis hin zu individuellen Problemlösungen.


Bei Nachfragen wenden Sie sich an das Soziale Management.

Ansprechpartner:
Herr Boumaaoui
Tel. 06142-695 832

Lärmtelefon

Lärm gehört zu den zweithäufigsten Beschwerdegründen im Mietwohnungsbereich. Seit April 2006 hat die gewobau ein wirkungsvolles Mittel im Einsatz: das "Lärmtelefon". Teams mit je zwei Personen kümmern sich um telefonisch eingehende nächtliche Lärmbeschwerden. Die Beschwerdeannahme- und Bearbeitungsstelle, kurz "die Lärmtelefon-Berater", agieren außerhalb der Geschäftszeiten der gewobau, täglich von 20 bis 24 Uhr. Sie fahren direkt zur Wohnung des Beschwerdeführers und des Lärmverursachers, verschaffen sich einen Eindruck von der Sachlage, vermitteln, beraten und beruhigen im Gespräch mit den Beteiligten.


Die Teams, allesamt eigens dafür geschulte Personen, sind abwechselnd wöchentlich im Einsatz und unter Tel. 06142-49 701 08 für gewobau-Mieter erreichbar.

Führen Sie ein Lärmprotokoll
In einem Lärmprotokoll halten Sie tabellarisch Datum, Uhrzeit und Art des Lärms bzw. des Verstoßes gegen die Hausordnung fest. Reichen Sie bitte in regelmäßigen Abständen Ihr Protokoll bei Ihrem zuständigen Kundenbetreuerteam ein. Unterschriften anderer Nachbarn untermauern Ihre Beschwerde.

Lärmprotokoll Download

Das Team des Sozialen Managements

Serviceangebote und Ansprechpartner des Sozialen Managements der gewobau

  • Individuelle Einzelfallhilfe, z.B. Vermittlung von sozialen Dienstleistungen
  • Einführung von neuen sozialen Projekten
  • Konfliktberatung bei Mieterstreitigkeiten

Kontakt Frau Boeck, Telefon 06142 -695 831

  • Beratung zum Thema "Senioren- und behindertengerechtes Wohnen"
  • Wohnraumberatung zur Verbesserung der Wohnsituation im Alltag
  • Beratung bei Sanierung und Modernisierung

Kontakt Herr Boumaaoui, Telefon 06142 -695 832

  • Aktivitäten zur Nachbarschaftsförderung, z.B. das Ausrichten von Mieterfesten
  • Initiierung von Jugendarbeitsprojekten
  • Betreuung unserer Seniorenwohnungen

     Kontakt Frau Reis, Telefon 06142 -695 617

Per E-Mail erreichen Sie das Team unter: SozialesManagementatgewobau online

Leistungen

Bezahlbare Mieten auch in Zukunft:
Die gewobau Rüsselsheim folgt dem Kodex des VdW

„Wir sorgen auch künftig für bezahlbare Mieten“, so der Kodex für faires Mi(e)teinander beim Wohnen des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V., dem auch die gewobau Rüsselsheim angehört. Mehr Infos unter: www.faires-mieteinander.de

Sicherheit

Die gewobau steht seit über 60 Jahren für Erfahrung und Kompetenz im Wohnungsbau, der Vermietung und Verwaltung von Wohnungen in Rüsselsheim. Wir vermieten in über 330 Wohnanlagen rund 6.500 Ein-, Zwei, Drei-, Vier- und Mehrzimmer Wohnungen. Unsere Mietverträge werden als Dauermietverträge abgeschlossen. Im Durchschnitt wohnen gewobau Mieter mindestens 13,5 Jahre bei uns, einige bereits 50, 60 Jahre und länger.

Wohnraum für alle Lebenslagen:

Für Singles, Paare, Familien oder Senioren
Wir bieten provisionsfrei Wohnungen für jeden Anspruch und Lebensstil, von Studierenden oder Single und Paaren, über Familien bis hin zu Seniorinnen und Senioren zu bezahlbaren Mietpreisen. Dazu haben wir in den letzten Jahren in Rüsselsheim viele zukunftsweisende Wohnprojekte gestaltet.

Faires Miteinander - Die Mieter stehen im Mittelpunkt
Unsere Mieten sind fair und bezahlbar, wir verfolgen im Sinne unserer Mieterschaft langfristige und nachhaltige Ziele. Wir bieten ein sicheres Zuhause, Kündigungen wegen Eigenbedarfs sind bei uns ausgeschlossen. Wir engagieren uns für unsere Mieterschaft und übernehmen soziale Verantwortung.

Bei all unserem Handeln stehen unsere Mieter im Mittelpunkt.

Stabile, bezahlbare Mietpreise: 2 Euro pro qm günstiger

Die Durchschnittsmiete bei Neuvermietungen in Rüsselsheim am Main ohne gewobau liegt bei aktuell 9,90 Euro pro qm und Monat. Die Durchschnittsmiete der gewobau liegt bei 7,98 Euro pro qm und Monat für modernisierte Wohnungen. Bei der Neuvermietung von freifinanzierten Wohnungen liegen die gewobau-Mieten damit im Durchschnitt rund 2 Euro pro qm unter den in Rüsselsheim am Main sonst üblichen Mieten. Gemäß der aktuellen Marktmietenanalyse für Rüsselsheim des unabhängigen Unternehmens Forschung und Beratung F+B, Hamburg zählt die Stadt aber weiterhin zu den relativ günstigen Wohnstandorten in der Region. Dort liegt das Marktmietenniveau zwischen 12,37 Euro (Raunheim) und 11,43 Euro (Kelsterbach) und 8,97 Euro (Rüsselsheim am Main). Die gewobau trägt mit ihrem preisdämpfenden Mietniveau wesentlich dazu bei. Die Mieten von Neubauten liegen in Rüsselsheim im Durchschnitt bei 11,23 Euro pro qm und Monat, die gewobau vermietet ihre Neubauwohnungen im Durchschnitt für 10,38 Euro.

Investitionen in Instandhaltung und Modernisierung

Die Investition in die Pflege unseres Wohnungsbestandes gehört zu unseren wichtigsten Unternehmenszielen. Für Neubau, Instandhaltung, Modernisierung und Pflege unserer Wohnungen investieren wir jedes Jahr rund die Hälfte unserer Einnahmen.

Unser Ziel ist der Erhalt von guten, hochwertigen Wohnungen und attraktivem Wohnumfeld.

Aktive Unterstützung zum Klimaschutz

Die gewobau unterstützt und engagiert sich in vielfältiger Form aktiv für den Klimaschutz. Wir bieten energiesparendes Wohnen durch Maßnahmen wie Gebäudedämmung und Wärme- und Schallschutzfenstern, nutzen unternehmenseigene Solarenergie- und Photovoltaikanlagen und betreiben ein Blockheizkraftwerk. Zudem nutzen wir E-Fahrzeuge in unserem Fahrzeugbestand.

Öffentlich geförderte Wohnungen

Die Zahl der geförderten Wohnungen geht bundesweit seit Jahren zurück und ist hinter dem Bedarf. Wir wirken mit verschiedenen Maßnahmen vom Bau neuer geförderter Wohnungen bis zum Ankauf von Belegungsrechten diesem Trend entgegen und vermieten weiterhin für Menschen mit niedrigen Einkommen.

Soziales Engagement

Als Wohnungsunternehmen vor Ort sind wir auch Initiator und Akteur für vielfältige Mieter- und Nachbarschaftsprojekte in den Wohnquartieren. Wir unterhalten mit unseren Partnern aus den verschiedensten Lebensbereichen vor Ort ein umfangreiches und intensives Quartiersmanagement im Berliner Viertel und in der Böllensee-Siedlung.

Damit unterstützen und fördern wir Nachbarschaften und stabile Bewohnerstrukturen. Zudem engagieren wir uns für unsere Mieterschaft in den Seniorenwohnanlagen und fördern lokale Vereine und Institutionen sowie deren Jugend- und Sportarbeit.

Umfangreicher Mieterservice

Mit unseren hauseigenen Techniker*innen und unserem Notdienst können Sie sich darauf verlassen, dass im Fall eines Falles immer Mitarbeitende für Sie erreichbar sind und Reparaturen, Störungs- oder Mängelbeseitigungen durch qualifizierte Handwerker*innen und zuverlässige Vertragsfirmen schnell und kostengünstig ausgeführt werden.

Beratung

Unsere engagierten Teams und qualifizierten Mitarbeitenden stehen Ihnen in allen Fragen rund ums Wohnen in unserem Kundencenter zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir Wohnraumberatung für Senioreninnen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen sowie Mietschuldner- und Konfliktberatung an.

Regelmäßige Mieterbefragungen

In Zusammenarbeit mit renommierten Instituten befragen wir regelmäßig unsere Mieter vor allem zur Zufriedenheit mit der Wohnsituation, mit Modernisierungen und Instandhaltungsmaßnahmen am Gebäude und in der Wohnung, mit dem Kundenservice sowie mit dem Wohnumfeld.

Hinzu kommen aktuelle Themen wie zum Beispiel Smart Home-Angebote und Mobilität.

Hallo Nachbar - das gewobau Kundenmagazin

Hier erfahren Sie kompakt und umfassend Wissenswertes über das Wohnen bei der gewobau Rüsselsheim, aktuelle Themen, Veranstaltungen des Theater Rüsselsheim, mit dabei auch die starken Seiten der kommunalen Dienstleister und das Reiseprogramm unseres Partners wohnen&leben.