Erklärung Barrierefreiheit gewobau Rüsselsheim
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die gewobau Rüsselsheim ist bemüht, ihren Internetauftritt gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 im Einklang mit den Bestimmungen das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in den jeweils gültigen Fassungen soweit wie möglich barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand 31.05.2025) gilt für die im Internet erreichbare Version dieser Internetseite www.gewobau-online.de, sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.
Rechtliche Grundlagen
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die gewobau Rüsselsheim arbeitet daran, die Anforderungen zur Barrierefreiheit zu erfüllen.
Zur Einhaltung der Anforderungen wurde eine Überprüfung durchgeführt (Stand: 27.06.2025) und beruht auf einem Selbstbewertungstest nach BITV 2.0.
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Internetseite mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Internetseite wird fortlaufend nach den geltenden Anforderungen überarbeitet und es ist unser Bestreben, die Informationen der gewobau Rüsselsheim in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
Inhalte, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachstehend aufgeführt.
Nicht-barrierefreie Inhalte
Die unten aufgeführten Inhalte und Funktionen sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Zu mit aufgenommenen Formularen anderer Behörden sind uns leider keine Aussagen möglich.
- Eingebundene Videos sind aufgrund fehlender Beschreibungen und teilweise fehlender Untertitel nicht barrierefrei.
- Bilder wie Titelbilder oder Bilderfolgen (Slider) sind aufgrund noch fehlender Beschreibungen nicht barrierefrei.
Die gewobau Rüsselsheim arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen. Es stehen außerdem Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache zur Verfügung.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit Diese
Erklärung wurde am aktualisieren erstellt.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben oder uns ein Feedback dazu geben möchten, können Sie sich an die Onlineredaktion
Sie können uns auch telefonisch oder per Post kontaktieren:
Gewobau Rüsselsheim
Marktstr. 40
65428 Rüsselsheim
Telefon: 06142 4970100
Hinweise zum Datenschutz
Durchsetzungsverfahren
Wir sind bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu prüfen und zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, haben Sie die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle BGG nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, wenn das Ergebnis zur barrierefreien Umsetzung unserer Internetseite - nach einem erfolgten Austausch über den Feedbackkanal - dennoch nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen ist.
Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und Trägern öffentlicher Gewalt nach dem BGG außergerichtlich beizulegen. Sie finden die Schlichtungsstelle unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.