Bei der Verwaltung von rund 6.500 Wohnungen in Rüsselsheim am Main mit den Ortsteilen Bauschheim und Königstädten, sind wir als Vermieter im täglichen Gespräch mit unseren Mietern. Wir bearbeiten verschiedenste Mieteranfragen und helfen bei der Klärung. Hierbei kommen einzelne Fragestellungen häufiger vor – die Antworten dazu finden Sie hier.
Anmieten
Zunächst sollten Sie sich bei uns registrieren:
- Schritt: besuchen Sie unsere Homepage www.gewobau-online.de
- Schritt: gehen Sie auf unsere Mietangebote
- Schritt: melden Sie sich an und nutzen Sie dabei unseren Suchagenten
Im Anschluss können Sie sich Wohnungsangebote abrufen:
- Schritt: besuchen Sie unsere Homepage www.gewobau-online.de
- Schritt: gehen Sie auf unsere Wohnungsangebote
- Schritt: wählen Sie das gewünschte Objekt aus
- Schritt: klicken Sie auf „Sofortkontakt“
- Schritt: geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, Sie erhalten die Kontaktdaten zur Besichtigung anschließend per E-Mail als Anlage (nur bei registrierten Interessenten möglich!)
Gemäß § 551 BGB muss vor Schlüsselübergabe mindestens 1/3 der fälligen Kautionssumme eingezahlt werden. Die Gesamtkaution errechnet sich aus der Summe von drei Grundmieten. Wo und wie die Kaution einzuzahlen ist, erfahren Sie bei Ihrem Kundenbetreuerteam.
Nein, zur Anmietung einer Wohnung bei der gewobau ist ausschließlich die Eröffnung eines Sparkontos zulässig. So sparen Sie sich jährliche Bürgschaftsgebühren und erhalten stattdessen die anfallenden Zinsen zusammen mit der Kautionssumme nach ordnungsgemäßem Auszug aus der Wohnung zurück.
Es besteht die Möglichkeit bei vielen Erdgeschosswohnungen einen Garten, direkt vor Ihrem Balkon / Ihrer Terrasse kostenfrei mit anzumieten. Die einzige Pflicht für den Mieter besteht in der ordentlichen Bewirtschaftung des Gartens gemäß Mietergartenordnung.
Die gewobau ermöglicht sowohl die Anmietung eines KFZ-Stellplatzes (nach Verfügbarkeit), als auch die Anmietung einer Garage. Bei Interesse an einem Stellplatz ist Ihnen Ihr Kundenbetreuerteam gerne behilflich; bei Interesse an einer Garage wenden Sie sich bitte an unser Vermietungsbüro.
In den aktuell von der gewobau verwendeten Staffelmietverträgen für freifinanzierten Wohnraum ist bereits eine feste Mieterhöhung verankert. Die Grundmiete erhöht sich bis 60m² ein Jahr nach Vertragsbeginn um EUR 25,00. Ab dem zweiten Jahr, das auf den Vertragsbeginn folgt, erhöht sich die Grundmiete um weitere EUR 25,00. Bei Wohnungen ab 60m² erhöht sich die Grundmiete ein Jahr nach Vertragsbeginn um EUR 20,00. Ab dem zweiten Jahr, das auf den Vertragsbeginn folgt, erhöht sich die Grundmiete um weitere EUR 20,00 Zudem behält sich die gewobau weitere Mieterhöhungen unter Berücksichtigung der rechtlichen Regelungen vor.
In den Mietverträgen ist eine Mindestmietzeit von zwei Jahren festgeschrieben. Vor Ablauf der zwei Jahre ist eine Kündigung nicht zulässig.
Sofern ein Vermieter für die Finanzierung eines Wohnhauses staatliche, vergünstigte Mittel zur Verfügung gestellt bekommen hat, muss dies in der Mietberechnung berücksichtigt werden. Zur Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein Voraussetzung.
Der Wohnberechtigungsschein, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Er wird auf Grundlage von § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 bis 5 WoFG (Wohnraumförderungsgesetz) ausgestellt. Um einen Antrag auf Zuteilung eines Wohnberechtigungsscheines zu stellen, wenden Sie sich bitte an die Stadt Rüsselsheim, Fachbereich Jugend und Soziales, Mainstraße 7 in 65428 Rüsselsheim am Main. Informationen erhalten Sie ebenso unter .
Schauen Sie doch einfach mal auf www.wohdi.de.
Wohnen
Gesamtmiete | Summe der folgenden Bestandteile |
Grundmiete | Anteil der Miete, die dem Vermieter für die Überlassung der Wohnung zufließt |
Wertverbesserung | Aufschlag im Zusammenhang mit einer durchgeführten Modernisierung im Sinne des § 555b, 559 BGB |
Betriebskosten | Vorauszahlungen für sämtliche wiederkehrende Kosten, die die Bewirtschaftung einer Immobilie mit sich bringt (Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, Allgemeinstrom, u.ä.) |
Heizkosten | Vorauszahlungen für den Betrieb einer Heizungsanlage |
Wasser | Vorauszahlungen für den Verbrauch von Wasser innerhalb der Wohnung |
Aufzug | Vorauszahlungen für den Betrieb eines Aufzuges |
Stellplatz | Es ist möglich, einen festen Außenstellplatz anzumieten. Die Kosten werden in die Gesamtmiete mit aufgenommen |
Gerne können Sie sich an die Kundenbetreuung der Stadtwerke Rüsselsheim wenden: Service-Nummer 06142 /500-555 Bei Störungen oder technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Störungsservice: Telefon 06142 / 500-555,